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Mobil zu sein und am öffentlichen Leben teilzunehmen, sollte keine Frage des Einkommens sein. Deshalb gibt es das Berlin-Ticket S. Es bietet Menschen mit geringem Einkommen ein günstiges Ticket für den öffentlichen Nahverkehr und Vergünstigungen für zahlreiche Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Sportangebote in Berlin.
Das Berlin-Ticket S (Sozialticket) ist ein wichtiges Angebot für Familien mit geringem Einkommen. Damit können auch Familien mit wenig Geld zahlreiche Angebote nutzen.
Mit dem Berlin-Ticket S bekommen Sie für 19 Euro pro Monat eine Monatskarte für den Berliner Nahverkehr im Tarifbereich AB. Außerdem erhalten Familien ermäßigten oder kostenlosen Zugang zu vielen Freizeitangeboten in Berlin, zum Beispiel:
Übersicht über die vergünstigten Angebote und die teilnehmenden Einrichtungen.
Das Berlin-Ticket S kann von allen Personen mit Wohnsitz in Berlin genutzt werden, die eine der folgenden Leistungen beziehen:
Außerdem können Personen das Berlin-Ticket S erhalten, die
Auch die Angehörigen der leistungsberechtigten Personen können das Berlin-Ticket S mitnutzen:
Dies gilt auch für Angehörige, die selbst keine Leistungen beziehen, aber mit ihrem Einkommen den Lebensunterhalt der Familie mitfinanzieren.
Sie müssen dafür den Leistungsbescheid und dessen Anlage „Berechnungsbogen“ bei der BVG oder einer anderen Verkaufsstelle vorzeigen.
Kinder und Jugendliche, die keine anderen ermäßigten Tickets, wie zum Beispiel das kostenlose Schülerticket oder eine BuT-Schülerbeförderung besitzen, können das Berlin-Ticket S mit einem Leistungsbescheid oder dem Leistungsnachweis nutzen.
Auch Personen im Berliner Justizvollzug, die an Maßnahmen außerhalb des Vollzuges teilnehmen, erhalten einen Leistungsnachweis und können damit das Berlin-Ticket S nutzen.
Wohnungslose, die sich in Berlin aufhalten und eine der oben genannten Leistungen beziehen, sind ebenfalls berechtigt, das Berlin-Ticket S zu erhalten.
Um das Berlin-S zu erhalten, müssen Sie Ihre Berechtigung bei der Verkaufsstelle, bei der Sie das Ticket kaufen, nachweisen. Seit 2025 reicht dafür:
Zusätzlich müssen Sie in beiden Fällen ein amtliches Ausweisdokument, also beispielsweise Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Achten Sie darauf, dass Sie Ihre vertraulichen Abgaben nur beim Leistungsbescheid unkenntlich machen dürfen. Wenn Sie das Berlin-Ticket S mit einem Leistungsnachweis beantragt haben, müssen Sie diesen im Original vorlegen.
Das Berlin-Ticket S ist an den üblichen Verkaufsstellen, Automaten und in den Apps der Verkehrsbetriebe erhältlich.
Der vollständige Vor- und Nachname muss auf dem Ticket stehen und mit dem Berechtigungsnachweis übereinstimmen.
Nun können Sie die vielen Angebote des Berlin-Ticket S nutzen.
Wichtig: Bei Fahrausweiskontrollen brauchen Sie folgende Unterlagen:
Ihren Leistungsbescheid (hier reicht eine Kopie, bei der Sie vertrauliche Angaben unkenntlich machen können) oder Ihren Leistungsnachweis im Original.
Die „VBB-Kundenkarte Berlin S“ soll durch das Berlin-Ticket S ersetzt werden. Daher werden seit dem 1. Januar 2025 keine VBB-Kundenkarten Berlin S mehr ausgestellt. Haben Sie noch eine gültige VBB-Kundenkarte, können Sie diese noch bis zum 31. Januar 2026 anstatt des Berechtigungsnachweises nutzen.
Wenn Sie also noch eine gültige VBB-Kundenkarte Berlin S besitzen, können Sie damit ganz einfach das Berlin-Ticket S kaufen, ohne zusätzlich einen Berechtigungsnachweis vorzulegen. Sie bekommen es an den üblichen Verkaufsstellen, Automaten oder in den Apps der Verkehrsbetriebe.
Bei Kontrollen müssen Sie dann Ihre VBB-Kundenkarte Berlin S sowie Ihr aktuelles Berlin-Ticket S vorzeigen. Auch hier muss der Name auf dem Ticket mit dem Namen auf der VBB-Kundenkarte Berlin S übereinstimmen.
Bei Fragen zum Nachweis Ihrer Berechtigung können Sie die zentrale Hotline des Landes Berlin unter der kostenfreien Telefonnummer 115 kontaktieren oder eine E-Mail an BN-Berlin-Ticket-S(at)SenASGIVA.berlin.de schreiben.
Mehr Informationen zum Berlin-Ticket S finden Sie bei der zuständigen Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung.